merch

Shoppen Sie jetzt exklusive NIUS-Artikel. Werden Sie Teil unserer Bewegung!

Politik

Neues Antidiskriminierungsgesetz: Regierungs-Aktivistin Ataman will zur Überwachungs-Beauftragten werden

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, sorgt mit ihren geplanten Änderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Aufregung. In einem Grundlagenpapier präsentiert sie insgesamt 19 Punkte, die auf eine Neuausrichtung des Gesetzes abzielen. Eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ soll jetzt ausreichen, um jemanden wegen Ausgrenzung zu verklagen. Zudem will die Regierungsaktivistin als staatliche Vertreterin selbst Menschen und Institutionen verklagen dürfen.

Bisher mussten Opfer von Diskriminierung Indizien sammeln, um vor Gericht nachzuweisen, dass sie aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft oder sexuellen Orientierung benachteiligt wurden. Das will Ataman jetzt auf eine „Glaubhaftmachung“ reduzieren. Bedeutet: Eine große Wahrscheinlichkeit, dass diskriminiert wurde, soll ausreichen. Wer etwa eine Frau mit Kopftuch nicht zum Bewerbungsgespräch einlädt oder ihr einen Job verweigert, könnte in Zukunft verklagt werden.

Verbände sollen klagen dürfen

Ataman will Unternehmen dazu verpflichten, eine Meldestelle für Diskriminierung einzurichten, an der sich die Mitarbeiter über Kollegen oder den Arbeitgeber beschweren können. Falls die Beschwerdestellen fehlen, soll das bereits „als Indiz für eine Benachteiligung“ gelten und mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Gleichzeitig will Ataman ein Verbandsklagerecht und Prozessstandschaft einführen. Das bedeutet: Vereine und Verbände können eine Institution oder eine Person wegen Diskriminierung verklagen, ohne selbst betroffen zu sein oder für Dritte zu klagen. Zudem können Verbände und Vereine im Namen von Einzelpersonen klagen.

Ist es Diskriminierung, wenn eine Frau mit Kopftuch nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird?
Ist es Diskriminierung, wenn eine Frau mit Kopftuch nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird?

Ataman will Überwachungsbeauftragte werden

Doch damit nicht genug. Ataman will in ihrem Amt als Unabhängige Diskriminierungsbeauftragte auch selbst gegen Diskriminierung vorgehen. Damit das möglich wird, will sie ein „altruistisches Klagerecht“ einführen, das es ihr erlaubt, Einzelpersonen, Firmen oder Behörden wegen Diskriminierung anzuzeigen, auch, wenn Ataman selbst nicht betroffen ist. Bedeutet: Ataman will zur Überwachungs-Beauftragten werden, die Menschen und Institutionen auf ihre politische Gesinnung prüft, um sie dann – im Namen des Staates – anzuziegen und vor Gericht zu zerren. 

Diversity-Fortbildungen für Behörden-Mitarbeiter

Zudem fordert Ataman verpflichtende Diversity-Fortbildungen für Behörden-Mitarbeiter. In Zukunft soll auch die Qualifikationen der Mitarbeiter nach einer speziellen „Diversity-Kompetenz“ bemessen werden.

Zusätzlich sollen die Sanktionen verschärft werden: Künftig sollen höhere Geldstrafen für Diskriminierung verhängt und die Bagatellgrenze abgeschafft werden. Bislang musste die Diskriminierung eine bestimmte Schwere erreichen, um mit einer Geldstrafe geahndet zu werden. Damit soll jetzt Schluss sein. Das könnte bedeutet: Wer einen nicht-binären Jugendlichen mit dem falschen Pronomen anredet, müsste in Zukunft tief in die Tasche greifen.

gefällt ihnen dieser artikel?

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus mit einem flexiblen Betrag

Article background picture
Small logo
Wirtschaft
Trumps Zoll-Tsunami! ++ Scholz spricht von „Anschlag“ ++ Börsen brechen ein ++ Experten in Sorge ++
von Redaktion
Article background picture
Small logo
Ausland
Bei Netanjahu-Besuch: Ungarn tritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof aus
von Redaktion
Article background picture
Small logo
Kissler Kompakt
Die Kriminalstatistik hat eine klare Botschaft: Mit der Migration schwindet die innere Sicherheit
von Alexander Kissler